bpb veröffentlicht Dossier „Israel 2025“ – politische Bildung oder Beeinflussung?

Die Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) ist eine staatliche Institution, deren Aufgabe es ist „durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.“ (Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 24. Januar 2001, § 2).

Weiterhin soll „die politisch ausgewogene Haltung und die politische Wirksamkeit der Arbeit der Bundeszentrale von einem aus 22 Mitgliedern des Deutschen Bundestages bestehenden Kuratorium kontrolliert werden.“ (lt. oben genanntem Erlass, § 8).

Dieser Anspruch und die Tatsache, dass es dort zu sehr vielen politischen Themen günstiges bis kostenloses Infomaterial gibt, macht die bpb zu einer viel genutzten Quelle für politisch Interessierte und in der Bildungsarbeit. Wer hatte nicht schon einmal ein „APuZ“-Heft in der Hand? Gerne werden die Materialien beispielsweise von Lehrern zur Unterrichtsvorbereitung herangezogen. Wenn man im ein- oder anderen Themengebiet nicht gerade selbst Expert*in ist und sicher gehen möchte, dass man mit seinem Unterricht den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses gerecht wird (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Interessenlage), ist die bpb eine beliebte Anlaufstelle.

Also eine erfreuliche Sache, wenn Material zu aktuell gewichtigen Themen erscheint – sollte man meinen. Michael Benčec hat das Dossier „Israel 2025“ unter die Lupe genommen und kommt zu einem eher unerfreulichen Ergebnis, wie er im Folgenden ausführt.


Die Bundeszentrale für politische Bildung wird den Ansprüchen wieder nicht gerecht.

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat am 16. Januar 2026 ein Dossier mit dem Titel „Israel 2025“ veröffentlicht. Darin soll die Lage Israels nach dem 7. Oktober 2023 beleuchtet werden. In der Beschreibung ist von „Analysen“ die Rede. Ein sehr wohlwollender Begriff, wie ich nach der stichprobenartigen Untersuchung einiger Aufsätze dieses Dossiers feststellen muss. 

Der Aufsatz „Die Israelische Demokratie. Strukturen, Veränderungen und Herausforderungen“ von Prof. Dr. Tamar Hermann hält sich an das israelische Wording, das die Begriffe „Palästinenser“ oder „palästinensisch“ konsequent vermeidet. Damit beteiligt sich die Autorin an der politischen Unsichtbarmachung eines Kollektivs und einer Sprachpolitik, die man in diesem Kontext nur als Herrschaftspolitik bezeichnen kann. 

Lobenswerterweise erwähnt Hermann zumindest das Nationalstaatsgesetz von 2018, wonach Israel „ausschließlich der Nationalstaat des jüdischen Volkes“ ist und Minderheiten keine Ansprüche geltend machen oder „Israel in einen ‚Staat aller seiner Bürger‘ verwandeln können. Wenngleich dieses Nationalstaatsgesetz allein schon deshalb hochproblematisch ist, widmet die Autorin dem Gesetz gerade mal 5 der insgesamt 187 Zeilen. So bleiben andere hochproblematische Inhalte dieses Gesetzes unerwähnt, etwa Artikel 3, in welchem „das gesamte und vereinigte Jerusalem“ zur Hauptstadt Israels erklärt wird – was mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und den IGH-Gutachten von 2004 und 2024 widerspricht und schlichtweg völkerrechtswidrig ist. Völkerrechtswidrig mutet auch Artikel 7 des Nationalstaatsgesetzes an, erklärt er doch die „Weiterentwicklung der jüdischen Besiedlung“ zu einem „nationalen Wert“ und propagiert, „die Etablierung und Konsolidierung jüdischer Besiedlung anzuspornen und voranzutreiben“. Angesichts dieses Wortlauts und der staatlichen Praxis sehen viele Juristen in diesem Artikel eine Legitimation der völkerrechtswidrigen Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten.

Dies wird jedoch nicht thematisiert. Stattdessen hebt Hermann hervor, dass die relativ niedrige Sperrklausel von 3,5 Prozent Interessengruppen ermögliche, ihre Ideologien und Interessen in der Legislative zu vertreten. Weiter im Text wird betont, dass „arabische“ Bürger Israels über dieselben „individuellen Rechte wie die jüdischen“ verfügten und Parteien bilden dürfen. Das klingt sehr demokratisch und beruhigend, allerdings werden den Lesern wichtige Fakten unterschlagen. So erfährt man nichts von § 7A des Grundgesetzes, der eine erhebliche verfassungsrechtliche Schranke oppositioneller Politik darstellt. Wer etwa den Ansatz des oben beschriebenen Nationalstaatsgesetzes von 2018 kritisiert und Israel von einem jüdischen Staat zu einem Staat aller seiner Bürger machen möchte, zieht den Unmut des Zentralen Wahlausschusses auf sich. Dieses Gremium entscheidet darüber, ob ein Kandidat oder eine Partei von der Teilnahme an Knesset-Wahlen ausgeschlossen wird. 

Hermann verschweigt auch das Gesetz „Prohibition on Denial of the Events of the October 7, 2023 Massacre Law, 5785‑2025“ vom 21. Januar 2025, das Leugnung, Verharmlosung oder Verherrlichung der Ereignisse vom 7. Oktober unter Strafe stellt. Kritiker sehen darin eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit, da sachlich vertretbare Positionen faktisch kriminalisiert werden können. 

Was aber sagt es über einen Text aus, der negative Fakten unterdrückt, um ein Land demokratischer darzustellen, als es in Wirklichkeit ist? Im Unterricht würde man zu Recht von Überwältigung sprechen. 

Ein bildungspolitischer Tiefpunkt der Publikation ist sicherlich der Aufsatz „Israelfeindlichkeit seit dem 7. Oktober 2023 am Beispiel Berlin“, den Prof. Dr. Samuel Salzborn verfasst hat. Dieser Text soll nicht Wissen vermitteln, sondern politisch beeinflussen. Wenngleich es der Überschrift zufolge um Israelfeindlichkeit gehen soll, ist es das oberste Ziel Autors, Israelkritik und Judenhass in eine Box zu werfen und diese mit einem großen Aufkleber zu versehen, auf dem Antisemitismus steht. 

Eine quantitative Analyse der verwendeten Kernbegriffe verdeutlicht diese Schwerpunktsetzung: Im gesamten Text „Israelfeindlichkeit seit dem 7. Oktober 2023 am Beispiel Berlin“ tauchen gerademal 15 israelbezogene Begriffe auf. Dem stehen ganze 90 Wörter gegenüber, die sich auf Jüdinnen und Juden im Allgemein oder den Antisemitismus beziehen (siehe Abbildung). Statistisch kommen also auf jeden Israelbezug sechs Antisemitismusbezüge. 

Gegen Ende wird deutlich, warum Salzborn den Text so ausgestaltet, vertritt er doch die Meinung, „dass die Instrumente der wehrhaften Demokratie für die Bekämpfung des Antisemitismus nach wie vor nicht vollumfänglich genutzt werden“. Auch will er „das systematische Hereinfallen auf eine falsche Fährte“ in der politischen Bildung verhindern. Was er unter der falschen Fährte versteht, erahnt man, wenn man sich die riesigen inhaltlichen Lücken in seinem politischen Pamphlet vor Augen führt:
Mit keinem Wort erwähnt Salzborn die palästinensischen Opfer israelischer Militärgewalt. Diese eklatante Auslassung ist besonders problematisch, da der Text am 20. Mai 2025 veröffentlicht wurde und somit in einem Kontext entstand, in dem umfassende Berichte über die humanitären Folgen der militärischen Operationen Israels vorlagen. Schon im Vorjahr hatte der Internationale Gerichtshof vergeblich drei Anordnungen erlassen, die Israel verpflichteten, die humanitäre Lage im Gazastreifen zu verbessern. Schon vor Mai 2025 hatten Völkerrechtler, Genozid- und Holocaustexperten sowie Historiker und mehrere Menschenrechtsorganisationen rechtliche Analysen vorgestellt, wonach Israel in Gaza einen Genozid begeht. Längst zirkulierten in den Medien Bilder und Videos des Schreckens. Erinnert sei an die von der Haaretz im Februar 2024 veröffentlichten Satellitenaufnahmen, auf denen Gaza schon damals in weiten Teilen einer Mondlandschaft glich. Menschenrechts- und Friedensaktivisten weltweit waren fassungslos ob dieser ungezügelten israelischen Gewalt, die von IDF-Soldaten und israelischen Zivilisten zudem noch mit geschmacklosen Handyvideos gefeuert wurde. 
Angesichts dieser Fakten wirkt es zynisch, dass Salzborn die Ursachen für israelkritische Parolen und die Wut von Demonstranten ausschließlich im Antisemitismus verortet. Dass viele von Salzborns Behauptungen in ihrer pauschalisierenden Art einen Faktencheck nicht bestehen würden, sei aus Zeit- und Offensichtlichkeitsgründen ausgeklammert. Umso problematischer erscheint, dass die Bundeszentrale für politische Bildung einen derart tendenziösen Text veröffentlicht, der viele legitime politische Proteste diffamiert und kriminalisiert. Wird politische Bildung auf diese Weise gestaltet, verliert der Beutelsbacher Konsensmit seinem Überwältigungsverbot seine Funktion und droht zur Fassade einer Indoktrinations- und Propagandainstitution zu werden.

Auch Richard C. Schneiders Aufsatz „Israels Sicherheit und die deutsche Staatsräson“ wirkt unwissenschaftlich und überwältigend, da der Autor stellenweise in einen Plädoyerstil verfällt. Es geht ihm darum, seine persönliche Überzeugung in die Welt zu tragen, wonach etwa „die Staatsräson gegenüber Israel einen entscheidenden Vorteil“ habe: Deutschland könne „so seine Geschichte zumindest nicht verdrängen. Relativierung, Verharmlosung oder auch historische Amnesie“ würden so verhindert.
Ist die Kernlehre aus der deutschen Geschichte nicht im Grungesetz verankert, wenn es an der prominentestmöglichen Stelle heißt, die Würde des Menschen sei unantastbar? Ist es nicht auch eine Verdrängung der Lehren aus der deutschen Geschichte, wenn die Staatsräson bereit ist, israelische Kriegsverbrechen auf Kosten der Würde palästinensischer Menschen zu tolerieren, zu verharmlosen, diplomatisch zu rechtfertigen, juristisch vor dem IGH zu verteidigen und mit Waffenlieferungen militärisch zu unterstützen?
Für Richard C. Schneider aber ist der Schutz Israels „ein wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus“. Gemeinsam mit vielen israelkritischen Jüdinnen und Juden möchte man da als Leser fragen, was die Politik der israelischen Regierung mit dem Judentum oder gar jüdischen Werten zu tun hat? Ariel Sharon und Noam Chomsky, Benjamin Netanjahu und Albert Einstein, Bezalel Smotrich und Martin Buber, Itamar Ben-Gvir und Hannah Arendt, May Golan und Anne Frank, Daniella Weiss und Judith Butler, Amihai Eliyahu und Rolf Verleger  – alles eine Schublade für Herrn Schneider? Hilft es im wichtigen Kampf gegen den Antisemitismus, die Trennlinie zwischen Judentum und politischem Zionismus aufzuweichen? Führt nicht genau dieses Vorgehen dazu, dass manche Menschen israelische Kriegsverbrechen als jüdische Handlungen interpretieren?

Angesichts solcher Sinnabschnitte freut man sich als Leser geradezu über die Aussage, dass Deutschland „israelisches Leben schützen [müsse], ohne palästinensisches Leben zu vernachlässigen“. So sehr, dass man fast nicht bemerkt, dass einem hier eine Verantwortung untergemogelt wird, die einer Begründung bedarf: Warum muss Deutschland israelisches Leben schützen? Und gilt dies auch dann, wenn eine im März 2025 durchgeführte Umfrage besagt, dass 82 Prozent der befragten Israelis eine Zwangsvertreibung der Bewohner des Gazastreifens befürworten und jeder Zweite die Meinung vertritt, das die IDF beim Erobern feindlicher Städte „wie die Israeliten in Jericho“ vorgehen und alle Bewohner töten sollen? Solche Umfragen waren zu der Zeit leicht zugänglich, als Schneider seinen Artikel verfasste. Doch versucht der Autor nicht einmal den Eindruck zu erwecken, einen ausgewogenen Text präsentieren zu wollen. Vielmehr behält er den Plädoyercharakter bis zum Schluss bei und lenkt wie andere Autoren in diesem Dossier von Kernproblemen konsequent ab. 
Beispielsweise betont er, dass deutsche (Außen-)Politiker „sehr genau auf die Nuancen bei der Diskussion achten“ müssten, „ob und inwiefern das Vorgehen Israels in Gaza ein ‚Genozid‘ ist oder nicht“. Für Schneider geht es bei dieser Diskussion nicht um das Schicksal der palästinensischen Bevölkerung, die hier nicht einmal erwähnt wird. Nein, er macht sich Sorgen, dass „hinter solchen Diskursen unterschwellig der bewusste oder unbewusste Versuch mitschwingt, die deutsche Schuld und Verantwortung für den Massenmord an sechs Millionen Juden zu relativieren“. Hierin sollen die Politiker laut Schneider das Hauptproblem sehen und nicht etwa in der Zerstörung Zehntausender Menschenleben in Gaza. 

Palästinensisches Leben spielt für den Autor bei der Evaluierung der Staatsräson keine Rolle. Und weil der Autor Fakten unterdrückt, von israelischen Kriegsverbrechen ablenkt und Kontexte ausblendet, fällt dieses Manko vielen Lesern womöglich gar nicht auf. 

Ein Aufsatz mit dem Titel „Iran und Israel“ ist von Oberst a.D. Eldad Shavit verfasst, der eine leitende Positionen im Nachrichtendienst der Israelischen Streitkräfte und im Mossad inne hatte, ehe er zum Institute for National Security Studies (INSS) wechselte, einem führenden israelischen Think-Tank. Da die Bundeszentrale ahnte, dass diese Autorenauswahl den Eindruck von Einseitigkeit erwecken könnte, hat sie auch einen iranischen Wissenschaftler zu Wort kommen lassen. – Nein, hat sie nicht. 

Mit dieser traurigen Feststellung beende ich meine Rezension zum Dossier „Israel 2025. Die Publikation ist – wie man schon an den exemplarisch besprochenen Texten unschwer erkennen kann, der Beweis einer Abkehr vom Beutelsbacher Konsens, die schon seit langem zu beobachten ist. Die Idee, einer politischen Bildung in Deutschland, die ihre Adressaten nicht überwältigt, liegt nicht im Sterben. Sie ist bereits tot. Es geht der bpb nicht darum, verschiedene Standpunkte aufzuzeigen und Voraussetzungen zu schaffen, die eine fundierte Meinungsbildung ermöglichen, welche nicht fremdgelenkt ist. Nein, die Texte werden mit einer politischen Zielsetzung kuratiert. Da ist es auch kein Trost, wenn ein Aufsatz im Heft weniger schlimm gerät als die anderen. So reibt man sich verwundert die Augen, dass Dr. Wurud Jayusis Text die Überschrift „Palästinensische Bürger Israels“ trägt und die Identität der Menschen nicht einfach mit dem Adjektiv „arabisch“ verwischt wird. Aber eine Schwalbe macht noch keine Sommer. Und beim Lesen dieses Dossiers wird einem wirklich kalt. 

Michael Benčec
Augsburg, 22. Januar 2026